Einmal geht’s noch: Lässt die EU uns im Heilkräuterkraut ?

Allen voran: Die EU will die Heilkräuter nicht verbieten.

Richtig ist, dass die Qualitätsstandards für pflanzliche Arzneimittel erhöht werden.

Die Fakten bisher: 120.000 Menschen haben die Petition “Helfen Sie mit, das europaweite Verbot von natürlichen Heilpflanzen zu stoppen” unterschrieben, gerichtet war das gegen die EU Richtlinie 2004/24/EG, die THMPD – Traditional Herbal Medicinal Products Directive.

90.000 Pfund hat die britische Initiative ANH (Alliance for Natural Health) an Spenden verbucht. www.anh-europe.org

Die österreichische Apothekerkammer sagt so: ” Von Verbot ist keine Rede, die EU Richtlinie regle lediglich das Zulassungsverfahren traditioneller pflanzlicher Heilmittel, der Konsument kann weiterhin seine Tees und pflanzliche Mittel kaufen, wie zuvor.”

Als Medikament gelten jene, die als Arzneimittel genehmigt sind, alle anderen als Lebens- oder Nahrungsergänzungsmittel. Die einzige Einschränkung “Obskure Drogen aus dem Internet sind nicht mehr so leicht anzubringen”.

Verboten ist, Heilversprechen auf Packungen zu schreiben, die Kräuter enthalten, die nicht als traditionelle pflanzliche Arzneimittel zugelassen sind. (Zitat Bettina Kottas-Heldenberg, Geschäftsführerin der auf Heilkräuter und Tees spezialisierten Kottas Pharma GmbH Wien)

Die EU Richtlinie 2004/24/EG ist nicht neu und wird in Österreich seit 2006 umgesetzt.

Grund für die Aufregung dürfte das Auslaufen der Frist gewesen sein. (30.4.2011)

Grundsätzliche Kriterien, die trad. pflanzl. Arzneimittel erfüllen müssen, um eine Zulassung zu bekommen, sind:
Medizinische Verwendung seit mehr als 30 Jahren, davon 15 Jahre in der EU.
Ihre Anwendung muß ohne ärztliche Aufsicht möglich und sicher sein.
Die Wirkung muß nicht durch klinische Studien nachgewiesen werden, aber *plausibel* sein.
Die Qualität der Produkte muß den aktuellen Richtlinien entsprechen.

Nicht betroffen von der THMPD sind pflanzliche Arzneimittel, die in Apotheken nach ärztlichem Rezept oder Arzneibuch hergestellt werden.

Die EU Richtlinie verpflichtet die Produzenten für das Zulassungsverfahren Dossiers über ihre Produkte zu machen und das kostet naturgemäß Geld. Für die Kleinen hat das Nachteile, die werden sich die teuren Verfahren möglicherweise nicht leisten können.

Daher auch die Befürchtung, dass die Großen die Kleinen schlucken werden.
Hoffentlich bleiben die ihnen nicht im Magen liegen. Falls doch, kann man mit einem Magen-Darmtee Abhilfe schaffen. Mit einem zertifizierten, selbstverständlich.
Kotz.

Ergänzend sei aber hinzugefügt, dass man in diversen Internetmedikamenten Ziegelstaub sowie Verunreinigungen aller Art gefunden hat, die so richtig gesundheitsschädlich sind. Die Kontrollen sind hierfür mittlerweile sehr streng und Verstöße werden mit happigen Geldstrafen geahndet, belangt wird sowohl der Versender als auch der Empfänger.

Sylvia
PS: Quelle teilweise *Der Standard*

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2 Antworten auf Einmal geht’s noch: Lässt die EU uns im Heilkräuterkraut ?

  1. Erika sagt:

    danke für Deine Informationen
    muss ich mal verdauen :smile:

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